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Rechtsprechung
   BGH, 17.02.1981 - 1 StR 546/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1663
BGH, 17.02.1981 - 1 StR 546/80 (https://dejure.org/1981,1663)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1981 - 1 StR 546/80 (https://dejure.org/1981,1663)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1981 - 1 StR 546/80 (https://dejure.org/1981,1663)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rüge hinsichtlich der ordnungsgemäßen Besetzung eines Gerichts - Ausschluss einer Besetzungsrüge bei Entbindung eines Schöffen von der Dienstleistung - Eingehende Befassung eines Gerichts mit gestellten Hilfsbeweisanträgen - Anforderungen an die Darstellung eines Urteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 309
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68

    Verfolgungsverjährung für Mordbeihilfe bei Vorliegen niedriger Beweggründe

    Auszug aus BGH, 17.02.1981 - 1 StR 546/80
    In ihren Einzelheiten - und dazu zählt auch die Anzahl der Geschädigten - brauchte die Tat, die durch die richterliche Untersuchungshandlung erst weiter geklärt werden sollte, nicht festzustehen (vgl. BGH, Urteile vom 29. April 1956 - 5 StR 619/55 - S. 26 bei Dallinger MDR 1956, 395; vom 20. Mai 1969 - 5 StR 658/68 - S. 14 und vom 22. Juli 1980 - 1 StR 804/79 - S. 19).

    Die genau umschriebene Begehungsweise genügte dem Bedürfnis, die von der Unterbrechung betroffenen Handlungen von denkbar ähnlichen oder gleichartigen Vorkommnissen, auf die sich die Verfolgung nicht bezog, zu unterscheiden (BGHSt 22, 375, 385).

  • BGH, 24.11.1961 - 1 StR 140/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 17.02.1981 - 1 StR 546/80
    Die Beschwer kann nur dem Urteilsspruch, nicht dem Inhalt der Urteilsgründe entnommen werden (BGHSt 7, 153; 16, 374).
  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69

    Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die

    Auszug aus BGH, 17.02.1981 - 1 StR 546/80
    Selbst wenn die Anklageschrift dem Angeklagten nur eine fortgesetzte Handlung zur Last gelegt hätte, was entgegen dem Vortrag des Beschwerdeführers gerade nicht geschehen ist, da 21 fortgesetzte Vergehen des Betrugs angeklagt worden sind, wäre das Landgericht nicht gehindert gewesen, mangels Gesamtvorsatzes wegen Tatmehrheit zu verurteilen, von der im Zweifelsfalle auszugehen ist (BGHSt 23, 33, 35).
  • BGH, 18.01.1955 - 5 StR 499/54
    Auszug aus BGH, 17.02.1981 - 1 StR 546/80
    Die Beschwer kann nur dem Urteilsspruch, nicht dem Inhalt der Urteilsgründe entnommen werden (BGHSt 7, 153; 16, 374).
  • BGH, 17.04.1980 - 4 StR 116/80

    Auswirkungen der Herausnahme der von der Strafverfolgung ausgenmommenen

    Auszug aus BGH, 17.02.1981 - 1 StR 546/80
    Diese Taten sind von der Verfolgung ausgenommen und dürfen daher nicht strafschärfend berücksichtigt werden (BGH, Urteil vom 17. April 1980 - 4 StR 116/80).
  • RG, 19.05.1919 - III 141/19

    1. Unterliegt die Niederschlagung gemäß Verordnung des Rates der

    Auszug aus BGH, 17.02.1981 - 1 StR 546/80
    Der Nichteintritt der Verjährung gehört daher entgegen der Ansicht der Revision nicht zu den Tatsachen, die im Urteil darzulegen sind (RGSt 53, 59; Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 267 Rdn. 51).
  • BGH, 22.07.1980 - 1 StR 804/79

    Übersetzung fremdsprachiger Urkunden - Beweisqualität des Zeugen vom Hörensagen -

    Auszug aus BGH, 17.02.1981 - 1 StR 546/80
    In ihren Einzelheiten - und dazu zählt auch die Anzahl der Geschädigten - brauchte die Tat, die durch die richterliche Untersuchungshandlung erst weiter geklärt werden sollte, nicht festzustehen (vgl. BGH, Urteile vom 29. April 1956 - 5 StR 619/55 - S. 26 bei Dallinger MDR 1956, 395; vom 20. Mai 1969 - 5 StR 658/68 - S. 14 und vom 22. Juli 1980 - 1 StR 804/79 - S. 19).
  • BGH, 10.09.1968 - 1 StR 235/68

    Beiordnung eines Hilfsrichters als Richterwechsel - Besetzung einer großen

    Auszug aus BGH, 17.02.1981 - 1 StR 546/80
    Eine auf Überlastung eines einzelnen Spruchkörpers zurückzuführende Änderung des Geschäftsverteilungsplans gemäß § 21 e Abs. 3 GVG unterliegt - vom Fall der Willkür abgesehen - nicht der Nachprüfung durch das Revisionsgericht (BGHSt 22, 237, 239; BGH NJW 1956, 111; 1976, 60).
  • BGH, 22.11.1957 - 4 StR 497/57
    Auszug aus BGH, 17.02.1981 - 1 StR 546/80
    Diese Verfahren sind zur Entlastung der VI. Strafkammer nach allgemeinen Kriterien (vor dem 31. Dezember 1977 angeklagt und bis 27. November 1979 noch nicht terminiert) der VIII. Strafkammer zugeteilt worden (vgl. BGHSt 11, 106, 107).
  • BGH, 30.04.1976 - 5 StR 481/75

    Auswirkungen des Fehlens konkreter Verdachtsanhaltspunkte in Anklageschrift und

    Auszug aus BGH, 17.02.1981 - 1 StR 546/80
    Die Strafkammer brauchte aus den Wahrunterstellungen nicht die Schlüsse zu ziehen, die der Angeklagte erwartete oder erhoffte (RGSt 29, 368, 369; 68, 272, 274; BGH NJW 1976, 1950; BGH bei Martin DAR 1957, 68).
  • BGH, 25.07.1978 - 5 StR 130/78

    Verjährung der Gebührenüberhebung - Veruntreuung von Mandantengeldern in der

  • BGH, 25.09.1975 - 1 StR 199/75

    Überlastung einer Strafkammer - Änderung des Geschäftsverteilungsplans im Laufe

  • BGH, 20.10.1955 - 4 StR 326/55
  • OLG Köln, 26.10.1976 - Ss 505/76
  • RG, 30.01.1897 - 4/97

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Unerheblichkeit des Beweisthemas.

  • RG, 02.07.1934 - 3 D 1281/33

    Inwieweit kann die Revision darauf gegründet werden, daß ein kraft Gesetzes

  • BGH, 22.08.2006 - 1 StR 547/05

    Abrechnungsbetrug durch Ärzte (Kick-Back-Zahlungen; Irrtum bei massenhaftem

    Die in den Durchsuchungsbeschlüssen genau umschriebene Begehungsweise genügt dem Bedürfnis, die von der Unterbrechung betroffenen Taten von denkbar ähnlichen oder gleichartigen Vorkommnissen, auf die sich die Verfolgung nicht bezog, zu unterscheiden (vgl. Senat, Urt. vom 17. Februar 1981 - 1 StR 546/80 - Umdruck S. 6; BGH NStZ 2001, 191).
  • BGH, 14.06.2000 - 3 StR 94/00

    Verjährungsunterbrechung durch Anordnung der Beschuldigtenvernehmung

    Die genau umschriebene Begehungsweise habe dem Bedürfnis genügt, die von der Unterbrechung betroffenen Taten von denkbar ähnlichen oder gleichartigen Vorkommnissen, auf die sich die Verfolgung nicht bezog, zu unterscheiden (BGH, Urt. vom 17. Februar 1981 - 1 StR 546/80, zit. bei G. Schäfer aaO; z. T. zit. bei Holtz MDR 1981, 453).
  • BGH, 07.06.1983 - 4 StR 9/83

    Voraussetzungen der Entwicklung einer Hilfsstrafkammer zu einer unstatthaften

    Etwas anderes würde nur gelten, falls die Entscheidung über die Errichtung der Hilfsstrafkammer von Willkür beeinflußt gewesen wäre, etwa, weil eine dauernde Mehrbelastung des Gerichts bereits offen zutage gelegen hätte (BGH, Urteil vom 9. Mai 1961 - 1 StR 103/60) und aus diesem Grund ein Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 16 Satz 2 GVG) angenommen werden müßte (vgl. BGHSt 26, 206, 211; BGH, Urteil vom 7. November 1979 - 2 StR 398/79; BGH, Urteil vom 17. Februar 1981 - 1 StR 546/80 - bei Holtz MDR 1981, 455).
  • BGH, 21.04.1982 - 2 StR 710/81

    Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Strafbarkeit wegen

    Das Revisionsgericht kann die Befreiung eines Schöffen durch den Strafkammervorsitzenden nur daraufhin überprüfen, ob sie willkürlich erfolgt ist (§ 336 Satz 2 StPO i.V.m. § 77 Abs. 1, 3 Satz 3, § 54 Abs. 3 Satz 1 GVG; vgl. BGH, Urteile vom 21. Januar 1981 - 2 StR 461/80 - undvom 17. Februar 1981 - 1 StR 546/80).
  • BGH, 14.09.1982 - 1 StR 271/82

    Unterbrechung der Verjährungsfrist für die Verfolgung von Straftaten durch die

    Denn die Wirkung einer Unterbrechungshandlung gemäß § 78c Abs. 1 StGB erstreckt sich auf den Sachverhalt, hinsichtlich dessen das Verfahren durch die Handlung gefördert werden soll (BGH, Urteil vom 25.9.1979 - 1 StR 702/78); in ihren Einzelheiten braucht die Tat, die durch die Untersuchungshandlung erst geklärt werden soll, noch nicht festzustehen (BGH, Urteil vom 17.2.1981 - 1 StR 546/80).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.01.1981 - 1 StR 672/80   

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https://dejure.org/1981,1389
BGH, 20.01.1981 - 1 StR 672/80 (https://dejure.org/1981,1389)
BGH, Entscheidung vom 20.01.1981 - 1 StR 672/80 (https://dejure.org/1981,1389)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 1981 - 1 StR 672/80 (https://dejure.org/1981,1389)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beweisaufnahme - Beweiserhebung - Unerheblichkeit - Beschluß - Begründung des Beschlusses - Beweisantrag - Vorliegen eines Beweisantrags

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 244 Abs. 2, Abs. 3 S. 2

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 309
  • StV 1981, 166
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 18.01.1983 - 3 StR 415/82

    Strafbarkeit einer Beihilfehandlung nach deutschem Strafrecht - Unzulässige

    Über die Erheblichkeit einer solchen Behauptung hat der Tatrichter zwar in freier Beweiswürdigung nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (BGH, Beschluß vom 12. Juli 1979 - 3 StR 229/79 (L) - bei Pfeiffer NStZ 1981, 96; Urteil vom 20. Januar 1981 - 1 StR 672/80 = NStZ 1981, 309 f.).

    Denn dann hätte das Landgericht es entgegen der Regel (BGHSt 2, 284, 286 f.; BGH bei Dallinger MDR 1970, 560; BGH, Urteil vom 20. Januar 1981 - 1 StR 672/80 = NStZ 1981, 309; Beschluß vom 5. Mai 1981 - 5 StR 233/81 = NStZ 1981, 309; Beschluß vom 23. Juni 1981 - 5 StR 234/81 = NStZ 1981, 401; Urteil vom 9. Februar 1982 - 1 StR 849/81 = NStZ 1982, 213) unterlassen anzugeben, aus welchen Erwägungen es die Beweisbehauptung für tatsächlich bedeutungslos gehalten hat.

    Die Angabe der Ablehnungsgründe wäre nach Lage des Falles nicht etwa deshalb ausnahmsweise entbehrlich gewesen, weil sie für alle Prozeßbeteiligten auf der Hand gelegen hätten (vgl. BGH, Beschluß vom 12. Juli 1979 - 3 StR 299/79 (L) - bei Pfeiffer NStZ 1981, 96; Urteil vom 20. Januar 1981 - 1 StR 672/80 = NStZ 1981, 309, 310; Beschluß vom 23. Juni 1981 - 5 StR 234/81 = NStZ 1981, 401).

  • BGH, 19.12.1986 - 2 StR 324/86

    Abgrenzung von Beweisantrag und Beweisermittlungsantrag; Vermutung in Form der

    Es ist insbesondere nicht ersichtlich, wie sie sich mit dem in der Rechtsprechung auch des Bundesgerichtshofs fest verankerten Grundsatz vertragen soll, daß es dem Antragsteller nicht verwehrt sein kann, auch solche Tatsachen unter Beweis zu stellen, die er lediglich für möglich hält (BGHSt 21, 118, 125; BGH NJW 1983, 126, 127; vgl. auch BGH Strafverteidiger 1981, 166 und KG Strafverteidiger 1983, 95) oder vermutet (BGH NJW a.a.O.; BGH, Urteil vom 13. November 1958 - 4 StR 386/58, mitgeteilt bei Schwenn a.a.O. S. 635; Herdegen in KK StPO § 244 Rdn. 49 mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 30.04.2002 - X B 132/00

    Ablehnung von Beweisanträgen; Sachaufklärungspflicht

    Z.B. hat es die Rechtsprechung ausreichen lassen, dass Zeugen durch Angabe der Firmen, bei denen sie beschäftigt sind/waren, bezeichnet werden (BGH-Urteil vom 26. Oktober 1994 2 StR 519/94, NStZ 1995, 246), sofern der Antragsteller nicht in der Lage ist, den Zeugen als Beweismittel mit vollständigem Namen und genauer Anschrift zu ermitteln (BGH-Urteile vom 20. Januar 1981 1 StR 672/80, NStZ 1981, 309; vom 8. Dezember 1993 3 StR 446/93, BGHSt 40, 3, jeweils mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung; Herdegen, a.a.O., § 244 Rdnr. 48; Julius in Heidelberger Kommentar zur Strafprozeßordnung, § 244 Rdnr. 30; zur Anwendung des § 356 der Zivilprozeßordnung bei Benennung eines Zeugen ohne ladungsfähige Anschrift, Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Oktober 1999 2 BvR 1292/96, Neue Juristische Wochenschrift 2000, 945).
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Rechtsprechung
   BGH, 05.05.1981 - 5 StR 233/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1367
BGH, 05.05.1981 - 5 StR 233/81 (https://dejure.org/1981,1367)
BGH, Entscheidung vom 05.05.1981 - 5 StR 233/81 (https://dejure.org/1981,1367)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 1981 - 5 StR 233/81 (https://dejure.org/1981,1367)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 309
  • StV 1981, 394
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 25.09.1990 - 5 StR 401/90

    Pflicht zum Ausweis der eigenen Sachkunde des Gerichts bei der

    Diese Begründung war schon deswegen fehlerhaft, weil bei angenommener tatsächlicher Bedeutungslosigkeit regelmäßig die Umstände anzugeben sind, aus denen der Tatrichter die Bedeutungslosigkeit folgert (BGH NStZ 1981, 309).
  • BGH, 07.10.1994 - 2 StR 194/94

    Beweisantrag - Bedeutungslosigkeit - Begründung - Zurückweisung - Tatsächliche

    Eine nähere Begründung des Beschlusses war auch nicht deshalb entbehrlich, weil das Fehlen der Erheblichkeit auf der Hand lag (vgl. hierzu BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 12, 14, 15; BGH NStZ 1981, 309, 310; 401).
  • BGH, 18.01.1983 - 3 StR 415/82

    Strafbarkeit einer Beihilfehandlung nach deutschem Strafrecht - Unzulässige

    Denn dann hätte das Landgericht es entgegen der Regel (BGHSt 2, 284, 286 f.; BGH bei Dallinger MDR 1970, 560; BGH, Urteil vom 20. Januar 1981 - 1 StR 672/80 = NStZ 1981, 309; Beschluß vom 5. Mai 1981 - 5 StR 233/81 = NStZ 1981, 309; Beschluß vom 23. Juni 1981 - 5 StR 234/81 = NStZ 1981, 401; Urteil vom 9. Februar 1982 - 1 StR 849/81 = NStZ 1982, 213) unterlassen anzugeben, aus welchen Erwägungen es die Beweisbehauptung für tatsächlich bedeutungslos gehalten hat.
  • BGH, 10.11.1992 - 1 StR 685/92

    Voraussetzungen für einen zulässigen Beweisantrag auf die Vernehmung eines Zeugen

    Ein Antrag auf die Vernehmung eines Zeugen muß entweder den Aufenthaltsort des Zeugen nennen oder zumindest Hinweise darauf enthalten, wie der Aufenthaltsort ermittelt werden kann (st. Rspr., vgl. u.a. BGH bei Holtz MDR 1977, 984; BGH NStZ 1981, 309, 310; weitere Nachw. bei Herdegen in KK 2. Aufl. § 244 Rdn. 47).
  • BGH, 16.08.1989 - 2 StR 187/89

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit; Einziehung von Erlösen

    Wird ein Beweisantrag wegen Bedeutungslosigkeit abgelehnt, so müssen seine Gründe ergeben, ob diese Annahme auf rechtlichen oder tatsächlichen Erwägungen beruht; im letzteren Fall sind die Umstände darzulegen, aus denen das Gericht den behaupteten Tatsachen keinen Einfluß auf die Entscheidung bemißt, damit der Angeklagte seine Verteidigung darauf einrichten kann (vgl. BGH StV 1984, 451; BGH NStZ 1981, 309; 1981, 401; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 1; Herdegen in KK 2. Aufl. § 244 Rdn. 73; Kleinknecht/Meyer, StPO 39. Aufl. § 244 Rdn. 41 bis 43 - jeweils m.N.).
  • OLG Düsseldorf, 29.05.2000 - 2b Ss 109/00

    Unterschrift; Verhinderung des Richters; Betäubungsmittel; Sicherstellung;

    Die von der Strafkammer angenommenen Gründe der Bedeutungslosigkeit liegen auf der Hand und waren für den Angeklagten erkennbar, so daß er in seiner Prozeßführung nicht beeinträchtigt wurde (BGH NStZ 1981, 309, 310; 1984, 42, 43; KK-Engelhardt, StPO, 4. Aufl., § 244 Rn 73).
  • BGH, 26.05.1989 - 2 StR 155/89

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit

    Der Senat weist jedoch darauf hin, daß im Falle der Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit die nähere Darlegung erforderlich ist, ob die behauptete Tatsache aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen bedeutungslos ist (BGH NStZ 1981, 309 Nr. 24 und 25; BGH StV 1983, 185; Gollwitzer a.a.O. § 244 Rdn. 144 bis 146; Herdegen a.a.O. Rdn. 56 f, 71 f - jeweils mit Rechtsprechungsnachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2001 - 2b Ss 81/01

    Versäumnis der Revisionseinlegungsfrist ; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

    Das ist insbesondere deshalb erforderlich, damit sich der Antragsteller auf die dadurch geschaffene Verfahrenslage einstellen kann (BGHSt 2, 284, 286; BGH NStZ 1981, 309, 310 = StV 1981, 166; NStZ 1981, 410; NStZ 1985, 14 (P/M); StV 1990, 246; StV 1991, 408, 409 = BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 15; NStZ 2000, 267; KK-Herdegen, StPO, 4. Aufl. 1999, Rz. 75 zu § 244; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl. 2001, § 244, Rz. 43f) Die Begründung ist jedenfalls dann unzureichend, wenn sie sich - wie hier - in der Wiedergabe des Gesetzeswortlautes erschöpft (BGH, NStZ 1985, 14 (P/M); NStZ 2000, 267, 268; OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, MDR 1980, 868, 869; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., Rz. 42).
  • BGH, 06.06.1984 - 2 StR 208/84

    Darlegung der Bedeutungslosigkeit eines Beweises als Voraussetzung seiner

    Dann muß aber der Tatrichter im einzelnen darlegen, warum er die Tatsache für bedeutungslos hält (vgl. BGH NStZ 1981, 309; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 16, 17).
  • BGH, 30.10.1981 - 3 StR 334/81

    Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines Zeugen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muß ein Beschluß, mit dem ein Beweisantrag abgelehnt wird, weil die Tatsache, die bewiesen werden soll, für die Entscheidung ohne Bedeutung ist (§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO), erkennen lassen, aus welchen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen der Tatrichter die Bedeutungslosigkeit der Beweistatsachen annimmt (BGHSt 2, 284, 286; BGH NJW 1953, 35, 36; BGH Strafverteidiger 1981, 4; BGH NStZ 1981, 309/310).
  • BGH, 16.10.1984 - 5 StR 574/84

    Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Beweisantrages auf erneute Vernehmung

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Rechtsprechung
   BGH, 08.05.1981 - 3 StR 163/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1327
BGH, 08.05.1981 - 3 StR 163/81 (https://dejure.org/1981,1327)
BGH, Entscheidung vom 08.05.1981 - 3 StR 163/81 (https://dejure.org/1981,1327)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 1981 - 3 StR 163/81 (https://dejure.org/1981,1327)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Absprache einer Falschaussage in der Hauptverhandlung - Möglichkeit der Begünstigung und Strafvereitelung durch Falschaussagen in der Hauptverhandlung - Eingriff des Vereidigungsverbot - Geltungsbereich des Vereidigungsverbots

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 309
  • StV 1981, 329
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.04.1975 - 3 StR 396/74

    Versehentliche Vereidigung eines Zeugen - Würdigung der Zeugenaussage als

    Auszug aus BGH, 08.05.1981 - 3 StR 163/81
    Das Vereidigungsverbot greift jedoch dann ein, wenn die begünstigende Aussage dem Angeklagten schon vor der Hauptverhandlung versprochen worden war (BGH, Urteile vom 30. April 1975 - 3 StR 396/74 - und vom 10. März 1976 - 3 StR 499/75 - Seibert NJW 63, 142, 143 linke Spalte).

    Die Strafkammer wäre in diesem Falle nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verpflichtet gewesen, den Verfahrensbeteiligten noch in der Hauptverhandlung bekannt zu machen, daß sie in dieser Weise verfahren wollte, um ihnen Gelegenheit zu geben, sich auf die so entstandene neue Beweislage einzustellen und gegebenenfalls weitere Anträge anzubringen (BGHSt 4, 130; BGH LM Nr. 8 zu § 60 Nr. 3 StPO aF; BGH, Urteile vom 8. Oktober 1953 - 5 StR 242/53 - und vom 30. April 1975 - 3 StR 396/74 -).

  • BGH, 07.06.1951 - 3 StR 299/51

    Möglichkeit des Absehens von der Vereidigung nach § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung

    Auszug aus BGH, 08.05.1981 - 3 StR 163/81
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes sind Begünstigung und Strafvereitelung i.S.d. § 60 Nr. 2 StPO allerdings durch Falschaussagen in der Hauptverhandlung nicht möglich (BGHSt 1, 360).
  • BGH, 23.04.1953 - 4 StR 635/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.05.1981 - 3 StR 163/81
    Die Strafkammer wäre in diesem Falle nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verpflichtet gewesen, den Verfahrensbeteiligten noch in der Hauptverhandlung bekannt zu machen, daß sie in dieser Weise verfahren wollte, um ihnen Gelegenheit zu geben, sich auf die so entstandene neue Beweislage einzustellen und gegebenenfalls weitere Anträge anzubringen (BGHSt 4, 130; BGH LM Nr. 8 zu § 60 Nr. 3 StPO aF; BGH, Urteile vom 8. Oktober 1953 - 5 StR 242/53 - und vom 30. April 1975 - 3 StR 396/74 -).
  • BGH, 16.01.1980 - 2 StR 687/79

    Bestehen eines Vereidigungsverbots - Absprache und Vorbereitung von Aussagen -

    Auszug aus BGH, 08.05.1981 - 3 StR 163/81
    Eine solche Mitteilung kann aber in der Regel auch nicht verlangt werden, weil eine Rekonstruktion der damaligen Prozeßlage nur in seltenen Fällen möglich sein wird (BGH, Urteil vom 16. Januar 1980 - 2 StR 687/79 m.w.N.).
  • BGH, 27.03.1980 - 4 StR 146/80

    Zulässigkeit der Vereidigung eines Zeugen bei Verdacht der Beteiligung des Zeugen

    Auszug aus BGH, 08.05.1981 - 3 StR 163/81
    Es kann sonach nicht ausgeschlossen werden, daß der Verfahrensverstoß die Verteidigung von solchen Anträgen abgehalten hat (BGH, Urteil vom 27. März 1980 - 4 StR 146/80 -).".
  • BGH, 10.03.1976 - 3 StR 499/75

    Anstiftung zur schweren Brandstiftung und zum Versicherungsbetrug - Unterlassen

    Auszug aus BGH, 08.05.1981 - 3 StR 163/81
    Das Vereidigungsverbot greift jedoch dann ein, wenn die begünstigende Aussage dem Angeklagten schon vor der Hauptverhandlung versprochen worden war (BGH, Urteile vom 30. April 1975 - 3 StR 396/74 - und vom 10. März 1976 - 3 StR 499/75 - Seibert NJW 63, 142, 143 linke Spalte).
  • BGH, 08.10.1953 - 5 StR 242/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.05.1981 - 3 StR 163/81
    Die Strafkammer wäre in diesem Falle nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verpflichtet gewesen, den Verfahrensbeteiligten noch in der Hauptverhandlung bekannt zu machen, daß sie in dieser Weise verfahren wollte, um ihnen Gelegenheit zu geben, sich auf die so entstandene neue Beweislage einzustellen und gegebenenfalls weitere Anträge anzubringen (BGHSt 4, 130; BGH LM Nr. 8 zu § 60 Nr. 3 StPO aF; BGH, Urteile vom 8. Oktober 1953 - 5 StR 242/53 - und vom 30. April 1975 - 3 StR 396/74 -).
  • BGH, 17.03.1982 - 2 StR 314/81

    Strafbarkeit wegen versuchter Strafvereitelung - Umwandlung des

    Damit weicht der Senat von der entsprechenden Rechtsprechung anderer Senate des Bundesgerichtshofs ab (Beschlüsse vom 11. Oktober 1978 - 3 StR 296/78 - (bei Holtz MDR 1979, 108 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79] ), 17. Oktober 1979 - 3 StR 301/79 -, 8. Mai 1981 - 3 StR 183/81 - (Strafverteidiger 1981, 329), 9. September 1981 - 3 StR 291/81 -, 27. September 1979 - 4 StR 509/79 -, 26. März 1981 - 4 StR 76/81 - (NStZ 1981, 268), 26. Februar 1980 - 5 StR 9/80 - und vom 1. April 1980 - 5 StR 144/80).
  • BGH, 18.03.1982 - 4 StR 565/81

    Verurteilung wegen Vergewaltigung - Absprache von Zeugenaussagen mit

    Der Bundesgerichtshof vertritt zwar in ständiger Rechtsprechung - weitgehend im Anschluß an Entscheidungen zu § 257 StGB a.F. - allgemein die Auffassung, daß § 60 Nr. 2 StPO eingreife, wenn die der Strafvereitelung dienende Falschaussage schon vor der Hauptverhandlung zwischen Angeklagtem und Zeugen abgesprochen worden sei (Beschlüsse vom 11. Oktober 1978 - 3 StR 296/78 - bei Holtz MDR 1979, 108 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79] , vom 27. September 1979 - 4 StR 509/79 -, vom 1. April 1980 - 5 StR 144/80 -, vom 31. Juli 1980 - 2 StR 345/80 -, vom 26. März 1981 - 4 StR 76/81 - NStZ 1981, 268, vom 8. Mai 1981 - 3 StR 163/81 - Strafverteidiger 1981, 329, vom 9. September 1981 - 3 StR 291/81 - und Urteil vom 16. Januar 1980 - 2 StR 687/79).

    Weil eine Rekonstruktion dieser Prozeßlage später nur in seltenen Fällen möglich ist, muß der Revisionsrichter in der Regel davon ausgehen, daß der Verstoß gegen § 60 Nr. 2 StPO die Verteidigung von Anträgen abgehalten hat, die das Urteil noch zugunsten des Angeklagten hätten beeinflussen können (BGHSt 4, 130 ff; BGH, Urteile vom 4. März 1975 - 1 StR 662/74 - bei Dallinger MDR 1975, 725 und vom 16. Januar 1980 - 2 StR 687/79 - sowie Beschlüsse vom 27. März 1980 - 4 StR 146/80 - und vom 8. Mai 1981 - 3 StR 163/81).

  • BGH, 20.06.1990 - 2 StR 38/90

    Strafvereitelung im Amt oder nur Strafvereitelung - Eintritt der

    Die Strafkammer war in diesem Fall nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vielmehr verpflichtet, den Verfahrensbeteiligten noch in der Hauptverhandlung bekannt zu machen, daß sie in dieser Weise verfahren wolle, um ihnen Gelegenheit zu geben, sich auf die so entstandene neue Beweislage einzustellen und gegebenenfalls weitere Anträge anzubringen (BGH StV 1981, 329 m.w.N.; BGH NStZ 1986, 230, 231).
  • BGH, 29.08.1995 - 1 StR 404/95

    Verteidiger - Revisionsbegründung - Fragen und Vorhalte - Beigezogene Akten -

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß für den Fall, daß ein Zeuge entgegen § 60 Nr. 2 StPO vereidigt worden ist, der Fehler dadurch geheilt werden kann, daß nach entsprechender Ankündigung des Gerichts gegenüber den Verfahrensbeteiligten die Aussage als uneidliche gewertet wird (BGHSt 4, 130; BGH NStZ 1981, 309; BGH StV 1986, 89).
  • OLG Frankfurt, 22.11.2002 - 3 Ss 356/02

    Revisionsbegründung im Strafverfahren: Beruhen des Urteils auf einem Verstoß

    Weil eine Rekonstruktion dieser Prozeßlage später nur in seltenen Fällen möglich ist, muß das Revisionsgericht deshalb in der Regel davon ausgehen, dass der Verstoß gegen § 60 Nr. 2 StPO die Verteidigung von Anträgen abgehalten hat, die das Urteil noch zugunsten des Angeklagten hätten beeinflußen können (vgl. BGH StV 1981, 329; NJW 1982, 1601 ff. = NStZ 1982, 430 ff.; anderer Ansicht BGH in NStZ 1986, 130 = StV 1986, 89 ff. mit ablehnender Anmerkung von Schlothauer 90 ff.; Dahs, in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. § 60 Rn. 63; Sarstedt/Hamm, Die Revision in Strafsachen, 6. Aufl., Rnr. 504, S. 243).
  • BGH, 15.10.1985 - 1 StR 338/85

    Beruhen des Urteils auf Eidesverbot bei angenommener Unglaubwürdigkeit des Zeugen

    Es erscheint zweifelhaft, ob dieser Ansicht - die sich allerdings auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofes berufen könnte (vgl. Urt. vom 16. Januar 1980 - 2 StR 687/79 -, wohl auch Beschl. vom 8. Mai 1981 - 3 StR 163/81; ferner BGH NJW 1982, 1601, 1602 m.w.N.) - zu folgen ist.
  • BGH, 09.09.1981 - 3 StR 291/81

    Wirkungen einer gerichtlichen Verpflichtung zum Absehen von einer Vereidigung auf

    Wegen dieses Verfahrensverstoßes hat der erkennende Strafsenat das gegen den Zeugen Vl. ergangene Urteil meinem Antrag entsprechend durch Beschluß vom 8. Mai 1981 (3 StR 163/81) mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache an das Landgericht Wuppertal zurückverwiesen.
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